Faltas Consulting erstellet Ihre Bilanzen nach Unternehmensrecht (UGB) oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 125 BAO festgesetzten Wertgrenzen, übernimmt Ihre Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben (ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes und den Unabhängigen Verwaltungssenaten, den unabhängigen Finanzsenaten und dem Verwaltungsgerichtshof).
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